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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unter-
nehmern. Hierzu zählen insbesondere Freiberufler. Bei Geschäftsabschlüssen mit
Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese Bedingungen gelten auch
für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, sofern diese Bedingungen
nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Es gelten ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden gelten nur insoweit, als WiNN ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die im Onlineshop und Katalog/Preislisten aufgeführten Produkte und Leistungen stellen
kein bindendes Angebot dar; sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar,
WiNN ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. An allen dem Kunden überlassenen
Unterlagen wie z.B. Angebote, Aufstellungen usw., behält sich WiNN Eigentums- und
Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn,
WiNN erteilt dazu dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Angebote
der Fa. WiNN verstehen sich stets freibleibend. Bis zur schriftlichen Bestätigung von WiNN
gelten Angebote aller Art als unverbindlich WiNN ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurück-
zutreten und Rückgabe der gelieferten Ware zu fordern, wenn sich nach Lieferung Be-
denken gegen die Bonität des Kunden, die sachlich begründet sind und die eine Aufrecht-
erhaltung des Kaufvertrages unzumutbar erscheinen lassen, ergeben. Sofern bereits
Zahlungen durch den Kunden geleistet wurden, werden diese dem Kunden erstattet,
soweit keine Wertminderungen an der Ware entstanden sind und keine Gegenforder-
ungen bestehen. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§ 3 Selbstbelieferung
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. WiNN wird den Kunden
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle
des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt
ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit
er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zu-
rückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw.
dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten
zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der ein-
behaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen
Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist
nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der
Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig
geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln
behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht. Sofern Kosten für Verpackung, Transport,
Installation oder Montage entstehen, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Ver-
günstigungen oder Nachlässe müssen in schriftlicher Form mit WiNN abgestimmt werden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
Für den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug gerät oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist er verpflichtet, entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwen-
dungen zu ersetzen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Unter-
gangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Be-
steller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. WiNN ist berechtigt, Teillieferungen
zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Lieferverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch WiNN zu vertretender
Umstände, wie Mobilmachung, Krieg, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder behörd-
licher Anordnungen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit Übergabe der
Ware an das Versandunternehmen/Spedition, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Mit der Lieferung und
Bezahlung von Software wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Programmen
erworben. Die Urheberrechte bleiben bei WiNN, bzw. beim Urheberrechtsinhaber. Die
Nutzung der Programme ist auf einen bestimmten Computer beschränkt, Kopien der
Programme, abgesehen von Datensicherungen, dürfen nicht angefertigt werden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von WiNN bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den
Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Während des Bestehens
des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang
und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefer-
gegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu verein-
baren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Für den Fall der Ver- äußerung des Liefergegenstandes tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiter-
veräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an WiNN ab,
ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich
etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem
von WiNN in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der Fa. WiNN
abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Bis auf Widerruf ist der Kunde
zur Einziehung der in diesem § 6 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt.
Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der
gesicherten Forderung unverzüglich an WiNN weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insol-
venzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende
Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist WiNN berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden
zu widerrufen. Außerdem kann WiNN nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer
angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen
verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber
dessen Abnehmer verlangen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat
der Kunde der WiNN die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen dessen Abnehmer er-
forderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei
Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der
Kunde die Fa. WiNN unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der realisierbare Wert aller
Sicherungsrechte, die der Fa. WiNN zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um
mehr als 10 % übersteigt, wird WiNN auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil
der Sicherungsrechte freigeben; WiNN steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschie-
denen Sicherungsrechten zu. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zah-
lungsverzug, ist WiNN auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegen-
standes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde
ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt
keine Rücktrittserklärung der WiNN, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
§ 7 Mängelhaftung
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Das Wahl-
recht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall WiNN zu. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht
eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zu-
rückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Be-
stimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durch-
führen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen
zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung blei-
ben unberührt. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag
nur zurücktreten, wenn WiNN die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln
verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat sich bei Pflicht-
verletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch WiNN zu er-
klären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung
besteht. Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres.
§ 8 Lieferverzögerung
WiNN haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahr-
lässigkeit von WiNN oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Die Haftung von WiNN ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufge-
führten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung von WiNN wegen Verzögerung
der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 50 % und für den Schadens-
ersatz statt der Leistung auf 50 % des Wertes der Lieferung/Leistung begrenzt.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer WiNN etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei
Haf-
tung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.
§ 9 Haftung
WiNN haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von WiNN oder eines
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen
haf-
tet WiNN nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von
WiNN ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die
Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schä-
den an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit gehaftet wird. Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadens-
ersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuld-
verhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 8. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
§ 10 Schadensersatz bei Zwischenhandel
WiNN hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an
den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahr-
lässigkeit bleibt unberührt.
§ 11 Aufrechnung gegen Ansprüche
Die Aufrechnung mit Forderungen der WiNN durch den Kunden ist nur zulässig, wenn
diese unbestritten sind oder durch rechtskräftigen Titel festgestellt wurden.
§ 12 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
recht-
liches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus die-
sem Vertrag Bamberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage-
erhebung nicht bekannt sind. WiNN bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des
Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten. Ist der
Kunde kein Kaufmann, juristische Person der des öffentlichen Rechts oder öffentlich-recht-
liches Sondervermögen gilt die gesetzliche Regelung.
§ 13 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts (CISG).
§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. |